VERFAHRENS-DOKUMENTATION
VERFAHRENSDOKUMENTATION
Bei dem Wort „Verfahrensdokumentation“ graut es Ihnen? Entspannen Sie sich, denn wir fassen für Sie strukturiert zusammen, wie Sie Ihre Aufzeichnungspflicht aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen.
WORUM GEHT ES?
Ordnung muss sein.
Ob Ihr Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung hat, prüft die Finanzverwaltung in regelmäßigen Abständen. Dies ergibt sich seit dem 01.01.2015 aus den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Die GoBD legt fest, dass jedes Unternehmen eine Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss. Wenn also diese Dokumentation fehlt, kann die gesamte Buchführung verworfen werden. Darum unterstützen wir Sie dabei, Ihre Daten ordnungsgemäß und lückenlos zu führen und aufzubewahren.
Die Verfahrensdokumentation ist eine Zusammenfassung, wie Sie Ihre Buchführung im Betrieb organisieren. Darin wird dokumentiert:
- wer wann wo welche Belege abheftet
- wer Ihren Posteingang öffnet und erfasst
- wer Ihre Rechnungen schreibt und wo sie abgelegt werden
- wie Ihre Rechnungen kontrolliert werden
- wie und wo Sie Ihre Belege archivieren
- welche Belege Sie vernichten (können)